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Erste Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zug mit Dr. iur. Gerald Brei, Zürich

Aktualisiert: 4. Dez. 2021

Im Februar 2021 haben 5 Eltern zusammen mit Gerald eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zug gegen die Reihentestungen an der Oberstufe eingereicht.


Das Ziel war die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und die Aussetzung der Verfügung des Regierungsrats. Die wichtigsten Punkte der Beschwerde waren folgende:


Der Regierungsrat muss die Massnahme der präventiven Reihentests, welche sogar vom Bundesrat und von einigen anderen Kantonen als nicht sinnvoll eingeschätzt wird, aufgrund der epidemiologischen Lage rechtfertigen. Ausserdem fehlt nach dem Verständnis der Beschwerdeführer die gesetzliche Grundlage für die präventiven Reihentests. Und ein dritter wichtiger Punkt ist, dass in Frage gestellt wird, ob der Kanton in diesem Fall weitergehen kann als der Bund.


Unser Anwalt erhielt den Zwischenentscheid des Gerichtspräsidenten, wonach die aufschiebende Wirkung der Beschwerde nicht wiederhergestellt wird. Im Mail, das unser Anwalt uns schickte, stand:


„Anders als von der Gesundheitsdirektion behauptet, hatte der Gerichtspräsident keine Zweifel an der Beschwerdebefugnis. In der Sache überwiegt für ihn jedoch das öffentliche Interesse gegenüber den geringfügigen Grundrechtseingriffen. Das Epidemiengesetz wird weit ausgelegt und als taugliche Rechtsgrundlage erachtet. Für die gefährliche epidemiologische Lage genügt die schlichte Feststellung, dass in dieser Woche die Zahlen der Neuinfektionen wie im benachbarten Ausland leider auch in der Schweiz wieder ansteigen und die Neuinfektionen zu einem grossen Prozentsatz (angeblich) mit einer mutierten, höher ansteckenden Virusvariante erfolgen, so dass (angeblich) die Gefahr einer dritten Welle mit schwerwiegenden Folgen droht. An anderer Stelle spricht der Gerichtspräsident von einer „grassierenden Pandemie“. Für deren Vorliegen genügen leider reine Behauptungen, ohne dass konkrete Zahlen das belegen würden. Es wird insofern lediglich die grosse Zahl an Kindern genannt, die positiv getestet wurden und die zahlreichen Quarantänefälle. Auf die Fragwürdigkeit des Tests wird mit keinem Wort eingegangen.“


Hier fehlte dem Verwaltungsgerichtspräsidenten der Mut, die Regierung zu zwingen, ihr massives Eingreifen in den Schulbetrieb zu begründen und zu stoppen.


Es ist eigentlich ein Armutszeugnis, dass schon der erste Teil nicht durchgekommen ist. In Anbetracht der unglaublich detailliert geschriebenen Beschwerde, der unanfechtbaren Beweise, der rechtswissenschaftlichen Begründungen, der vertieften Interpretation des Epidemiengesetzes und der eingereichten Dokumente, hatten wir danach einheitlich das Gefühl, dass in der Schweiz (auf der ganzen Welt??) der Rechtsweg nur mit einem sehr langen Atem und viel Geld beschritten werden kann. Die Gesetzte wurden einfach ausgehebelt. Auf viele wichtige Punkte sind sie nicht einmal eingegangen. Das hinterlässt ein sehr ungutes Gefühl.


Nicht überraschend hat das Verwaltungsgericht Zug unsere Beschwerde zu den Massentests abgewiesen. Nach kursorischer Durchsicht ist für das Gericht entscheidend, was das BAG, die Task Force und die WHO sagen. Es genügt, dass die Epidemie im Kopf stattfindet. Fallzahlen und Quarantäneanordnungen reichen aus. Deren Fragwürdigkeit wird nicht thematisiert. Auffällig ist, dass die beispielhaft angeführten Beweise durch sog. Faktenchecker (angeblich) widerlegt sind. Es zeugt schon von grosser Ignoranz oder von einem illusionären Blick auf die Welt, wenn die gesundheitliche Gefährdung durch das Maskentragen komplett abgestritten wird. Stark ins Gewicht fallen auch Stellungnahmen von Economiesuisse (zum Testen, Testen, Testen) und des Fachverbands Kinderärzte (keinerlei Gefahr durch das Maskentragen).


Wichtig war diese Beschwerde trotzdem. Rudolf Steiner machte einmal den Hinweis, dass man niemals wegen des Erfolges arbeiten soll, sondern aus Liebe zum Handeln aus Erkenntnis. Zum anderen setzt es dennoch ein Zeichen und die Arbeit des Anwaltes Gerald Brei kann für weitere Beschwerden hinzugezogen werden. Denn wir sind vernetzt und arbeiten mit anderen Anwälten zusammen.

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